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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 532 mal aufgerufen
 Schutz und Wachsamkeit
Konrad Fitz Offline




Beiträge: 242

19.06.2012 12:29
RE: Recht - Verfassung - Menschenrechte. Geschichte Antworten

Ich denke mal. es gehört hier rein. Auch wenns unbedeutend ist vielleicht.

800 Jahre Stadtrecht - älteste Stadtrechtsurkunde existiert in der Stadt Enns (Östereich) aufbewahrt im Museum Lauriacum.

Zitat
800 Jahre Stadtrechtsurkunde

Die Stadtrechtsurkunde von Enns wurde am 22. April 1212 in Enns ausgestellt, sie trägt an gelbweißen Seidenfäden das Siegel Herzog Leopold VI. Die Urkunde wird als größter archivalischer Schatz der Stadt im Museum Lauriacum aufbewahrt. Eine erste deutsche Übersetzung der lateinischen Urkunde stammt von Hanns von Munspach aus dem Jahr 1397. Die in ihr angeführten Bestimmungen betreffen vorwiegend...



[mehr...]



Inwieweit dies unabhängig von der sozialen Stellung durchgesetzt wurde, bleibt offen, aber darum gehts erst mal nicht.
Wichtig ist das capitis deminutio minima, capitis deminutio media und capitis deminutio maxima, welches aber auch hier Ausdruck findet - oder irre ich mich?

Zitat
Die in ihr angeführten Bestimmungen betreffen vorwiegend straf- und erbrechtliche Themen, doch sind auch Angaben zur Verfassung und Verwaltung der Stadt aufgenommen.

Die ersten Absätze des Stadtrechtes behandeln die Bestrafung von Gewalttaten, die den Tod oder zumindest schwere Verletzungen zur Folge hatten. Die Buße für den Täter ist nach seinem Vermögen gestaffelt und richtet sich nach der sozialen Stellung des Opfers. Wer beispielsweise seine Dienstleute schlägt, braucht sich nicht vor dem Richter zu verantworten. Wenn man das festgesetzte Bußgeld nicht aufbringen kann, kommt der alte Rechtssatz "Aug um Aug, Zahn um Zahn" zur Anwendung. Umfangreich sind auch die erbrechtlichen Bestimmungen. Beim Tod eines Bürgers erben Frau und Kinder ohne jede Einmischung von seiten des Stadtherren oder des Stadtrichters.


Enns 800 at

Trainingslabor Offline




Beiträge: 957

24.06.2012 07:37
#2 RE: Recht - Verfassung - Menschenrechte. Geschichte Antworten

Das ist nicht richtig gedacht... Während hier das Recht und Gesetz platziert wird in voller Textlänge, wird in Schutz und Wachsamkeit alles Andere platziert, wie es die Titel eigentlich schon sagen. Nun, deshalb verschiebe ich den Thread.

Die Geschichte ist dazu an dieser Stelle passend und sehr hilfreich.



[ Editiert von Administrator Trainingslabor am 24.06.12 7:40 ]

TL, der Administrator und Doktor des Forums.

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Is there anybody out there...?

Hier geht es zur: Akzeptanzabstimmung der Formulierung der "NATÜRLICHEN MENSCHENRECHTE".

Trainingslabor Offline




Beiträge: 957

24.06.2012 08:08
#3 RE: Recht - Verfassung - Menschenrechte. Geschichte Antworten

Im Übrigen sind hier auch alle Gesetze (und anderes "Zeug") einzubringen, die den Ist-Zustand zeigen und unsere selbst entworfenen und entsprechend geänderten Gesetze in ihrer vorläufigen Endfassung öffentlich darstellt. Im letzten Forenabschnitt auf der Hauptseite werden alle fertigen Gesetze usw. wie in einer Bücherei oder Lexika(o)thek platziert, um uns unsere Besprechungen etc. noch schneller und leichter zu machen. Der Raum kann eh nur temporär und nach expliziter Einladung betreten werden. Das einzige Mal übrigens, das für alle und jeden neuen Fall auf zuvor festgesetzte Zeit gilt, weshalb auch die besonderen Dinge bzw. Themen in der dort eigenen Bibliothek oder dem dort eigenen Archiv aufbewahrt werden, auf die dann die entsprechenden Teilnehmer nach Einladung oder Bedarf sofort zugreifen können, wenn sie es müssen. Stelle man sich das Ganze wie im wahren Leben vor mit Regierungsgebäuden und Justizgebäuden usw. So mag dann auch manches Material doppelt abgelegt sein und werden, in diesem speziellen Bereich aber eben noch gezielter und sauberer, auch von der Rechtschreibung usw. her.

Ich dachte, das wäre Dir schon klar und wäre deutlich genug geworden...? Selbst die "OAM-Führung" hat dort keinerlei Zutritt, wenn sie nicht gewählt oder erwählt wurde. Das ist natürlich im Forum selbst nicht ganz so machbar, weil zumindest die Admins und der Foreneigner immer Zutritt haben. Es ist nicht anders einstellbar, wie Du selbst weißt. Es soll aber eben auch wenigstens virtuell so dargestellt sein und alle sollten sich "freiwillig" daran halten wollen. In jenem Raum werden dann auch eventuell notwendige Gerichtsverfahren mit ausgewählten und benötigten Leuten abgehalten. Jeden einzelnen Schritt kann man dann zur Endabstimmung für alle freischalten im Rahmen einer dazugehörigen und einzurichtenden Umfrage, wenn es denn soweit bereits geworden sein wird gekommen... Uih... Was für ein Satzbau... Wenn da nämlich alles sehr sorgfältig aufbereitet wurde, kann auch das Volk letztendlich entscheiden zu einem bestimmten Prozentsatz. Dann hättest Du z. B. Deine Gerichtsurteile wenigstens annähernd gerecht im Namen des Volkes.

TL, der Administrator und Doktor des Forums.

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Konrad Fitz Offline




Beiträge: 242

24.06.2012 14:34
#4 RE: Recht - Verfassung - Menschenrechte. Geschichte Antworten

Ja stimmt - recht so.

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