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Beiträge: 957

22.11.2012 12:05
RE: Hoffnung für Gebührenzahler Neues GEZ-Modell könnte wieder geändert werden Antworten

Zitat
19.09.2012 21:25 Uhr

Hoffnung für Gebührenzahler
Neues GEZ-Modell könnte wieder geändert werden

Am 1. Januar 2013 kommt die neue GEZ-Gebühr, die Haushaltsabgabe. Dagegen wird geklagt. SR-Intendant Kleist sagt, das neue Modell sei damit nicht zu erschüttern - Korrekturen schließt er aber nicht aus.

Die Haushaltsabgabe wird am 1. Januar 2013 die bisherige GEZ-Gebühr ablösen. Im Kern geht es darum, dass nicht länger die Existenz eines Empfangsgeräts für Radio und Fernsehen die Zahlungsverpflichtung auslöst, sondern die Existenz eines Haushaltes. Der Intendant des Saarländischen Rundfunks (SR), Thomas Kleist, rechnet nicht damit, dass Gerichte das neue Modell zu Fall bringen. Die kürzlich beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingegangene Klage werde „nicht dazu taugen, das System im Ganzen zu erschüttern“, sagte Kleist in einem Gespräch...

Weiterlesen und mehr zum Thema:

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Da mußten schon ein paar Jahre vergehen und jedes Bemühen, die Bürger Zwangs zu verpflichten, scheiterte zu Recht, wie unzählige Klagen bewiesen. Mindestens ganz genau so viele wählten den Weg des geringsten Widerstandes und verpflichteten sich freiwillig zu Zwang bzw. Unterwerfung. Nun ist der Personen gebundene Zwang nicht umsetzbar, war es bereits da schon klar, daß eine andere Variante erzeugt werden mußte, eben nach langem Überlegen der schlauere Pfad der Erzeugung von Zwangsmitgliedschaften des Wohnraumes. Ob und inwieweit sich der nun einer finanziellen Einbuße auf Seiten der Gebührenerzwinger erweisen wird oder eher einem gleichwertig geschaltetem Modell, bleibt noch offen und für den Einzelnen abzuwarten, könnte man aber auch diese Zahlen bereits jetzt schon sogar sehr viel genauer hoch rechnen.

Ein Bla an die Schröpfer!

TL, der Administrator und Doktor des Forums.

_________________________________________________________
MLR
Is there anybody out there...?

Hier geht es zur: Akzeptanzabstimmung der Formulierung der "NATÜRLICHEN MENSCHENRECHTE".

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